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Diagnose
Das gegenwärtige Steuerrecht leidet an
Unübersichtlichkeit, Unverständlichkeit und Widersprüchlichkeit. Der
Gesetzgeber bemüht sich immer wieder, durch Reformen insbesondere des
Einkommensteuerrechts die Steuerlasten verständlicher, gerechter und
maßvoller zu gestalten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte und
jüngst die Unternehmensteuerreform lehren jedoch, dass diese
Gesetzesänderungen stets so angelegt sind, dass sie nur Teilbereiche
verändern und das Steuerrecht insgesamt komplizierter und
unübersichtlicher machen. Die Häufigkeit der Steuerrechtsänderungen und
die Vielfalt der Steuerrechtsquellen haben zur Folge, dass es heute in
Deutschland niemanden mehr gibt, der das geltende Steuerrecht
vollständig überblickt.
Therapie
Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe
unserer Zeit, die geltenden Steuergesetze generell zu überprüfen, sie
grundlegend zu vereinfachen und in einem einzigen einheitlichen
Steuergesetzbuch zusammenzufassen. Eine solche Kodifikation muss die
Vielzahl der Einzelsteuern auf wenige Kernsteuern reduzieren, die
wichtigsten Belastungsprinzipien und das Besteuerungsverfahren schlüssig
und widerspruchsfrei regeln, vor allem aber das verbindliche Steuerrecht
in seinen Belastungsgründen und in seinem Vollzug verständlich und
planbar machen. Mit einem solchen einfachen, in sich stimmigen und
verständlichen Steuerrecht könnte dem Steuerpflichtigen das Bewusstsein
zurückgegeben werden, dass er Steuern zu zahlen hat, weil er
wirtschaftlich erfolgreich gewesen ist, nicht weil er in der
Steuergestaltung zu ungeschickt oder zu schlecht beraten
war.
Die Globalisierung der Wirtschaft und
die Europäisierung unseres Rechts haben zur Folge, dass die
Steuergesetzgebung in Deutschland sich vermehrt mit den Entwicklungen in
den Nachbarstaaten und den wichtigsten Industrienationen
auseinandersetzen muss. Ein Vergleich mit dem Steuerrecht anderer
Staaten zeigt, dass wir auch die Rechtsmaßstäbe für die direkten Steuern
grundlegend vereinfachen und wieder auf ihre Grundprinzipien
zurückführen müssen. Erst danach werden wir unsere Regelungen auch der
Europäischen Union als ein Modell vorstellen können. Zudem wird der
Wirtschaftsstandort Deutschland seine Anziehungskraft für ausländische
Unternehmen und ausländisches Kapital in Zukunft nur entfalten können,
wenn das Steuerrecht kein Investitionshemmnis mehr ist; gegenwärtig
empfindet der investitionswillige Ausländer zumindest eine Unsicherheit,
ob das unverständliche deutsche Steuerrecht ihm den Ertrag seines
wirtschaftlichen Erfolges verlässlich belässt oder ob ein wesentlicher
Teil seines Berufs- und Eigentümererfolges im Gestrüpp des deutschen
Steuerrechts hängen bleibt.
Initiative
Um das Ziel eines einfachen und
überzeugenden Steuerrechts zu erreichen, müssen die
Steuerrechtswissenschaft, die praktische Steuerrechtspflege und
Steuerpflichtige in dem gemeinsamen Bemühen zusammengeführt werden, die
wissenschaftliche Beratung der Steuergesetzgebung und der
Steuerrechtspraxis zu vertiefen und auf die Gegenwartsbedürfnisse
auszurichten. Es fehlt nicht an vielfältigen Erneuerungs- und
Reformvorschlägen, wohl aber an einem geschlossenen und einsichtigen
Gesamtkonzept, das auch die Chance begründet, in der Politik und
insbesondere der Gesetzgebung Beachtung zu finden. Deshalb hat eine
Gruppe von Steuerrechtswissenschaftlern und Steuerpraktikern aus
Wirtschaft und Gesellschaft einen Verein gegründet, die Initiative zur
Erneuerung des Steuerrechts e.V., um die Begegnung von
Steuergesetzgebung, Steuerrechtswissenschaft, Steuerrechtsprechung,
Finanzverwaltung und Steuerberatung in Symposien und Gesprächskreisen zu
unterstützen und auf die Durchsetzung eines einfachen, überschaubaren
und widerspruchsfreien Steuersystems in Deutschland und Europa
hinzuwirken. Als ersten Schwerpunkt möchte die Initivative die an der
Universität Heidelberg unter Federführung von Professor
Dr. Kirchhof ins Werk gesetzten Bemühungen um den Entwurf eines
Bundessteuergesetzbuches fördern und begleiten.
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