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Initiative
zur Erneuerung
des Steuerrechts e.V.

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Diagnose

Das gegenwärtige Steuerrecht leidet an Unübersichtlichkeit, Unverständlichkeit und Widersprüchlichkeit. Der Gesetzgeber bemüht sich immer wieder, durch Reformen insbesondere des Einkommensteuerrechts die Steuerlasten verständlicher, gerechter und maßvoller zu gestalten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte und jüngst die Unternehmensteuerreform lehren jedoch, dass diese Gesetzesänderungen stets so angelegt sind, dass sie nur Teilbereiche verändern und das Steuerrecht insgesamt komplizierter und unübersichtlicher machen. Die Häufigkeit der Steuerrechtsänderungen und die Vielfalt der Steuerrechtsquellen haben zur Folge, dass es heute in Deutschland niemanden mehr gibt, der das geltende Steuerrecht vollständig überblickt.

 

 

Therapie

Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe unserer Zeit, die geltenden Steuergesetze generell zu überprüfen, sie grundlegend zu vereinfachen und in einem einzigen einheitlichen Steuergesetzbuch zusammenzufassen. Eine solche Kodifikation muss die Vielzahl der Einzelsteuern auf wenige Kernsteuern reduzieren, die wichtigsten Belastungsprinzipien und das Besteuerungsverfahren schlüssig und widerspruchsfrei regeln, vor allem aber das verbindliche Steuerrecht in seinen Belastungsgründen und in seinem Vollzug verständlich und planbar machen. Mit einem solchen einfachen, in sich stimmigen und verständlichen Steuerrecht könnte dem Steuerpflichtigen das Bewusstsein zurückgegeben werden, dass er Steuern zu zahlen hat, weil er wirtschaftlich erfolgreich gewesen ist, nicht weil er in der Steuergestaltung zu ungeschickt oder zu schlecht beraten war.

Die Globalisierung der Wirtschaft und die Europäisierung unseres Rechts haben zur Folge, dass die Steuergesetzgebung in Deutschland sich vermehrt mit den Entwicklungen in den Nachbarstaaten und den wichtigsten Industrienationen auseinandersetzen muss. Ein Vergleich mit dem Steuerrecht anderer Staaten zeigt, dass wir auch die Rechtsmaßstäbe für die direkten Steuern grundlegend vereinfachen und wieder auf ihre Grundprinzipien zurückführen müssen. Erst danach werden wir unsere Regelungen auch der Europäischen Union als ein Modell vorstellen können. Zudem wird der Wirtschaftsstandort Deutschland seine Anziehungskraft für ausländische Unternehmen und ausländisches Kapital in Zukunft nur entfalten können, wenn das Steuerrecht kein Investitionshemmnis mehr ist; gegenwärtig empfindet der investitionswillige Ausländer zumindest eine Unsicherheit, ob das unverständliche deutsche Steuerrecht ihm den Ertrag seines wirtschaftlichen Erfolges verlässlich belässt oder ob ein wesentlicher Teil seines Berufs- und Eigentümererfolges im Gestrüpp des deutschen Steuerrechts hängen bleibt.

 

 

Initiative

Um das Ziel eines einfachen und überzeugenden Steuerrechts zu erreichen, müssen die Steuerrechtswissenschaft, die praktische Steuerrechtspflege und Steuerpflichtige in dem gemeinsamen Bemühen zusammengeführt werden, die wissenschaftliche Beratung der Steuergesetzgebung und der Steuerrechtspraxis zu vertiefen und auf die Gegenwartsbedürfnisse auszurichten. Es fehlt nicht an vielfältigen Erneuerungs- und Reformvorschlägen, wohl aber an einem geschlossenen und einsichtigen Gesamtkonzept, das auch die Chance begründet, in der Politik und insbesondere der Gesetzgebung Beachtung zu finden. Deshalb hat eine Gruppe von Steuerrechtswissenschaftlern und Steuerpraktikern aus Wirtschaft und Gesellschaft einen Verein gegründet, die Initiative zur Erneuerung des Steuerrechts e.V., um die Begegnung von Steuergesetzgebung, Steuerrechtswissenschaft, Steuerrechtsprechung, Finanzverwaltung und Steuerberatung in Symposien und Gesprächskreisen zu unterstützen und auf die Durchsetzung eines einfachen, überschaubaren und widerspruchsfreien Steuersystems in Deutschland und Europa hinzuwirken. Als ersten Schwerpunkt möchte die Initivative die an der Universität Heidelberg unter Federführung von Professor Dr. Kirchhof ins Werk gesetzten Bemühungen um den Entwurf eines Bundessteuergesetzbuches fördern und begleiten.

 

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